Was ist ein Integrationskurs?
Der Integrationskurs ist ein Angebot für alle Zuwanderinnen und Zuwanderer,
die auf Dauer in Deutschland leben und nur wenig oder gar kein Deutsch
sprechen. Er richtet sich nicht an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
die noch eine Schule besuchen.
Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichts-
stunden und einem Orientierungskurs mit 45 Unterrichtsstunden. Neben
dem allgemeinen Integrationskurs werden auch spezielle Integrationskurse für
Frauen, Eltern und Jugendliche sowie Zuwanderinnen und Zuwanderer
angeboten, die noch nicht ausreichend lesen und schreiben können. Wenn Sie
schon länger in Deutschland leben, aber noch nicht richtig Deutsch können,
gibt es hierfür spezielle Förderkurse. Spezielle Integrationskurse können bis zu
945 Unterrichtsstunden dauern. Lernen Sie besonders schnell, weil Sie
zum Beispiel schon eine andere Fremdsprache gelernt haben, können Sie einen
Intensivkurs mit 430 Unterrichtsstunden besuchen.
Was lernen Sie im Sprachkurs?
Sie lernen den Wortschatz für alle wichtigen Bereiche des täglichen Lebens
und der Arbeitswelt. Dabei geht es zum Beispiel um Themen wie Einkaufen,
öffentliche Verkehrsmittel, Kontakte mit Behörden, Wohnungssuche,
Freizeitgestaltung mit Freunden und Nachbarn sowie Situationen im Alltag.
Sie erfahren, wie man Briefe in deutscher Sprache schreibt, Formulare ausfüllt,
telefoniert oder sich um eine Arbeitsstelle bewirbt. Sie üben den richtigen
Umgang mit bekannten und mit neuen Wörtern und werden sicher im Umgang
mit der deutschen Sprache.
Was lernen Sie im Orientierungskurs?
Sie lernen Deutschland kennen und erfahren das Wichtigste über die Gesetze
und die Politik, die Kultur und die jüngere Geschichte Ihrer neuen Heimat.
Sie erhalten Informationen über Ihre Rechte und Pflichten, aber auch über den
deutschen Alltag, Traditionen, Vorschriften und Freiheiten. Die Werte des
demokratischen Systems in Deutschland sind wichtige Themen des Kurses.
Dabei geht es um Religionsfreiheit, um Toleranz und Gleichberechtigung
zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.
Wer kann teilnehmen?
Neu zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer
Wenn Sie nach dem 01.01.2005 zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis
erhalten haben und auf Dauer in Deutschland leben, haben Sie einen
gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Wenn Sie
sich nicht oder nur sehr wenig in deutscher Sprache verständigen können,
haben Sie sogar die Pflicht zur Teilnahme. Die Ausländerbehörde stellt
Ihnen eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung aus.
Bereits länger in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer
sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer bereits länger und rechtmäßig
in Deutschland leben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger
sind, können Sie ebenfalls an einem Integrationskurs teilnehmen. Dazu
müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs
stellen Das ist bei einer Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge möglich, die es in jedem Bundesland gibt. Sie können sich auch
an einen Kursträger in Ihrer Nähe wenden, der Ihnen bei der Antragstellung
hilft.
Antragsformulare gibt es bei der Ausländerbehörde, bei den Kursträgern
sowie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(www.integration-in-deutschland.de). Auf dieser Internetseite finden Sie
auch eine Suchmaschine, mit deren Hilfe Sie Ihre zuständige Regionalstelle
oder einen Kursträger in Ihrer Nähe finden können. Sie können sich aber
auch an eine Migrationsberatungsstelle für erwachsene Zuwanderer oder
einen Jugendmigrationsdienst wenden.
Entscheidet das Bundesamt, dass Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs
berechtigt sind, erhalten Sie eine Zulassung. Wenn Sie Arbeitslosengeld II
erhalten und (auch) wegen Ihrer geringen Sprachkenntnisse keine Arbeit
finden, können Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet
werden.
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Sie haben einen Anspruch auf kostenlose Teilnahme am Integrationskurs,
wenn Sie nach dem 01.01.2005 aufgenommen worden sind. Diesen
Anspruch haben Sie auch als Ehegattin/Ehegatte oder Abkömmling, wenn
Sie im Aufnahmebescheid aufgeführt sind. Das Bundesverwaltungsamt stellt
Ihnen eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung aus.
Wenn Sie vor dem 01.01.2005 nach Deutschland gekommen sind, haben
Sie einen Anspruch auf kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs,
wenn Sie bis dahin noch keinen Sprachkurs in Deutschland besucht haben.
In diesem Fall müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Ausstellung einer
Teilnahmeberechtigung für einen Integrationskurs beim
Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Friedland, stellen
(Adresse: Heimkehrerstraße 16, 37133 Friedland).
Deutsche Staatsangehörige
Als deutscher Staatsangehöriger können Sie an einem Integrationskurs
teilnehmen, wenn Sie keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen und
besonders integrationsbedürftig sind. Dazu müssen Sie einen schriftlichen
Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs bei einer Regionalstelle des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen, die es in jedem
Bundesland gibt.
Wie geht es weiter?
Sie können unter den vom Bundesamt zugelassenen Integrationskursträgern
frei auswählen und sich dort mit Ihrem Berechtigungsschein zu einem
Integrationskurs anmelden.
Der Sprachkurs des Integrationskurses besteht aus mehreren Teilen, den
Kursabschnitten. Der Basis-Sprachkurs hat drei Kursabschnitte mit jeweils
100 Stunden Unterricht.
(Quelle: Flyer „Lernen Sie Deutsch!“, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Natürlich können Sie sich auch an uns wenden!
Wir informieren Sie gerne weiter. (Das Team von „Vorintegrationsprojekt“)