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Integrationskurs

Was ist ein Integrationskurs?

 

Der Integrationskurs ist ein Angebot für alle Zuwanderinnen und Zuwanderer,

die auf Dauer in Deutschland leben und nur wenig oder gar kein Deutsch

sprechen. Er richtet sich nicht an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,

die noch eine Schule besuchen.

 

Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichts-

stunden und einem Orientierungskurs mit 45 Unterrichtsstunden. Neben

dem allgemeinen Integrationskurs werden auch spezielle Integrationskurse für

Frauen, Eltern und Jugendliche sowie Zuwanderinnen und Zuwanderer

angeboten, die noch nicht ausreichend lesen und schreiben können. Wenn Sie

schon länger in Deutschland leben, aber noch nicht richtig Deutsch können,

gibt es hierfür spezielle Förderkurse. Spezielle Integrationskurse können bis zu

945 Unterrichtsstunden dauern. Lernen Sie besonders schnell, weil Sie

zum Beispiel schon eine andere Fremdsprache gelernt haben, können Sie einen

Intensivkurs mit 430 Unterrichtsstunden besuchen.

 

Was lernen Sie im Sprachkurs?

 

Sie lernen den Wortschatz für alle wichtigen Bereiche des täglichen Lebens

und der Arbeitswelt. Dabei geht es zum Beispiel um Themen wie Einkaufen,

öffentliche Verkehrsmittel, Kontakte mit Behörden, Wohnungssuche,

Freizeitgestaltung mit Freunden und Nachbarn sowie Situationen im Alltag.

Sie erfahren, wie man Briefe in deutscher Sprache schreibt, Formulare ausfüllt,

telefoniert oder sich um eine Arbeitsstelle bewirbt. Sie üben den richtigen

Umgang mit bekannten und mit neuen Wörtern und werden sicher im Umgang

mit der deutschen Sprache.

 

Was lernen Sie im Orientierungskurs?

 

Sie lernen Deutschland kennen und erfahren das Wichtigste über die Gesetze

und die Politik, die Kultur und die jüngere Geschichte Ihrer neuen Heimat.

Sie erhalten Informationen über Ihre Rechte und Pflichten, aber auch über den

deutschen Alltag, Traditionen, Vorschriften und Freiheiten. Die Werte des

demokratischen Systems in Deutschland sind wichtige Themen des Kurses.

Dabei geht es um Religionsfreiheit, um Toleranz und Gleichberechtigung

zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.

 

Wer kann teilnehmen?

 

Neu zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer

 

Wenn Sie nach dem 01.01.2005 zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis

erhalten haben und auf Dauer in Deutschland leben, haben Sie einen

gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Wenn Sie

sich nicht oder nur sehr wenig in deutscher Sprache verständi­gen können,

haben Sie sogar die Pflicht zur Teilnahme. Die Ausländerbehörde stellt

Ihnen eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung aus.

 

Bereits länger in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer

sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

 

Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer bereits länger und rechtmäßig

in Deutschland leben oder wenn Sie Uni­onsbürgerin oder Unionsbürger

sind, können Sie ebenfalls an einem Integrationskurs teilnehmen. Dazu

müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs

stellen Das ist bei einer Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und

Flüchtlinge möglich, die es in jedem Bundesland gibt. Sie können sich auch

an einen Kursträger in Ihrer Nähe wenden, der Ihnen bei der Antragstellung

hilft.

 

Antragsformulare gibt es bei der Ausländerbehörde, bei den Kursträgern

sowie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

(www.integration-in-deutschland.de). Auf dieser Internetseite finden Sie

auch eine Suchmaschine, mit deren Hilfe Sie Ihre zuständige Regionalstelle

oder einen Kursträger in Ihrer Nähe finden können. Sie können sich aber

auch an eine Migrationsberatungsstelle für erwachsene Zuwanderer oder

einen Jugendmigrationsdienst wenden.

 

Entscheidet das Bundesamt, dass Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs

berechtigt sind, erhalten Sie eine Zulassung. Wenn Sie Arbeitslosengeld II

erhalten und (auch) wegen Ihrer geringen Sprachkenntnisse keine Arbeit

finden, können Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet

werden.

 

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

 

Sie haben einen Anspruch auf kostenlose Teilnahme am Integrationskurs,

wenn Sie nach dem 01.01.2005 aufgenommen worden sind. Diesen

Anspruch haben Sie auch als Ehegattin/Ehegatte oder Abkömmling, wenn

Sie im Aufnahmebescheid aufgeführt sind. Das Bundesverwaltungsamt stellt

Ihnen eine Bestätigung über die Teilnahme­berechtigung aus.

 

Wenn Sie vor dem 01.01.2005 nach Deutschland gekommen sind, haben

Sie einen Anspruch auf kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs,

wenn Sie bis dahin noch keinen Sprachkurs in Deutschland besucht haben.

In diesem Fall müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Ausstellung einer

Teilnahmeberechtigung für einen Integrationskurs beim

Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Friedland, stellen

(Adresse: Heimkehrerstraße 16, 37133 Friedland).

 

Deutsche Staatsangehörige

 

Als deutscher Staatsangehöriger können Sie an einem Integrationskurs

teilnehmen, wenn Sie keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen und

besonders integrationsbedürftig sind. Dazu müssen Sie einen schriftlichen

Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs bei einer Regionalstelle des

Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen, die es in jedem

Bundesland gibt.

 

Wie geht es weiter?

 

Sie können unter den vom Bundesamt zugelassenen Integrationskursträgern

frei auswählen und sich dort mit Ihrem Berechtigungsschein zu einem

Integrationskurs anmelden.

 

Der Sprachkurs des Integrationskurses besteht aus mehreren Teilen, den

Kursabschnitten. Der Basis-Sprachkurs hat drei Kursabschnitte mit jeweils

100 Stunden Unterricht.

 

(Quelle: Flyer „Lernen Sie Deutsch!“, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

 

Natürlich können Sie sich auch an uns wenden!

Wir informieren Sie gerne weiter. (Das Team von „Vorintegrationsprojekt“)