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Aufenthaltsrecht

 

Aufenthaltsrecht

 

Zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer aus Herkunftsstaaten

außerhalb der Europäischen Union wenden sich bei allen Fragen, die

den Aufenthalt in Deutschland betreffen, an die Ausländerbehörde.

Diese Behörde ist für Visaangelegenheiten sowie für die Erteilung

der Aufenthaltsoder Niederlassungserlaubnis zuständig. Das Rathaus

in Ihrer Gemeinde oder Stadt wird Ihnen weiterhelfen, wenn Sie Ihre

zuständige Ausländerbehörde nicht kennen.

 

Aufenthaltstitel

 

Für auf Dauer angelegte Aufenthalte in Deutschland wird grundsätzlich

zwischen der befristeten Aufenthaltserlaubnis und der unbefristeten

Niederlassungserlaubnis unterschieden. Zur erstmaligen Einreise ist

ein nationales Visum für das Bundesgebiet erforderlich, das dann

in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis oder in eine

Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden kann.

 

Bitte wenden Sie sich daher möglichst sofort nach Ihrer Einreise,

unbedingt aber noch vor Ablauf Ihres Visums, an die für Sie zuständige

Ausländerbehörde.

 

Eine Aufenthaltserlaubnis wird für die im Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

genannten möglichen Aufenthaltszwecke Ausbildung und Erwerbstätigkeit

oder aber aus völkerrechtlichen, humanitären, politischen sowie

familiären Gründen erteilt. Die Ausübung der beruflichen Beschäftigung

setzt voraus, dass die Ausländerbehörde die Erwerbstätigkeit in der

Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich gestattet.

 

Eine Niederlassungserlaubnis wird in der Regel erteilt, wenn eine

Ausländerin oder ein Ausländer seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis

besitzt und weitere Voraussetzungen, zum Beispiel die eigenständige

Sicherung des Lebensunterhaltes oder ausreichende Kenntnisse

der deutschen Sprache, erfüllt sind. Ausreichende Sprachkenntnisse

liegen vor, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen ist oder

die erforderlichen Kenntnisse nachgewiesen werden. Die

Niederlassungserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

 

(Quelle: Die Broschüre „Willkommen in Deutschland“, Bundesministerium des Inneren)

 

Natürlich können Sie sich auch an uns wenden!

Wir informieren Sie gerne weiter   (Das Team „Vorintegrationsprojekt“)