Einbürgerung
Deutschland verfügt über ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht. Dieses eröffnet Ihnen die Chance zur Einbürgerung und bietet damit die idealen Voraussetzungen für eine umfassende Integration in die bundesdeutsche Gesellschaft. Mit Ihrer Einbürgerung erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit gelten für Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie für alle Deutschen. Sind Sie an Ihrer Einbürgerung interessiert, erteilt Ihnen die örtliche Ausländerbehörde oder auch die örtliche Staatsangehörigkeits- beziehungsweise Einbürgerungsbehörde Ihres Bundeslandes genauere Informationen zur Antragstellung und zum Einbürgerungsverfahren.
Wie und wo kann ich mich informieren?
Vor Ort: Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltung: Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- oder Einbürgerungsbehörde, Einwohnermeldeamt, Rathaus
Internet: Bundesministerium des Innern:
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: www.integrationsbeauftragte.de
(Quelle: Die Broschüre „Willkommen in Deutschland“, Bundesministerium des Inneren)
Natürlich können Sie sich auch an uns wenden! Wir informieren Sie gerne weiter (Das Team „Vorintegrationsprojekt“)
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